Im Rahmen der Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften erledigen wir für Sie folgende Aufgaben:
- Jahreseigentümerversammlung (Einberufung, Erstellung der Niederschrift und dessen Versendung, Führung der Beschluss-Sammlung)
- Informationen des Beirates gem. § 29 WEG Aufstellung einer Hausordnung – Durchführungskontrolle
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen in dringenden Fällen
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Erstellung des Wirtschaftsplanes und daraus Ermittlung der anteilsmäßigen Verpflichtung der Wohnungseigentümer
- Aufstellung der Jahresabrechnung
- Zahlungsverkehr über ein offenes Treuhandkonto und alle Leistungen in Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer gerichtet sind
- Maßnahmen zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung von Rechtsnachteilen
- Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und gerichtlich in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung
- Erklärungen i.S. von § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG (nämlich im Zusammenhang mit der Herstellung einer Ferasprech-, Fernseh-, Rundfunk- oder Energieversorgungsanlage zugunsten eines oder mehrerer Wohnungseigentümer)
- Abschluss von Verträgen und Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte im Rahmen der Verwaltungsaufgaben
- Überwachung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
- Erstellung des Vermögensberichtes gemäß Wohneigentumsmodernisierungsgesetz
Unsere Formulare zur WEG Verwaltung finden sie hier.