WEG-Verwaltung

Im Rahmen der Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften erledigen wir für Sie folgende Aufgaben:

  • Jahreseigentümerversammlung (Einberufung, Erstellung der Niederschrift und dessen Versendung, Führung der Beschluss-Sammlung)
  • Informationen des Beirates gem. § 29 WEG Aufstellung einer Hausordnung – Durchführungskontrolle
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen in dringenden Fällen
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes und daraus Ermittlung der anteilsmäßigen Verpflichtung der Wohnungseigentümer
  • Aufstellung der Jahresabrechnung
  • Zahlungsverkehr über ein offenes Treuhandkonto und alle Leistungen in Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer gerichtet sind
  • Maßnahmen zur Wahrung von Fristen oder zur Abwendung von Rechtsnachteilen
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft außergerichtlich und gerichtlich in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung
  • Erklärungen i.S. von § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG (nämlich im Zusammenhang mit der Herstellung einer Ferasprech-, Fernseh-, Rundfunk- oder Energieversorgungsanlage zugunsten eines oder mehrerer Wohnungseigentümer)
  • Abschluss von Verträgen und Vornahme sonstiger Rechtsgeschäfte im Rahmen der Verwaltungsaufgaben
  • Überwachung von Gewährleistungs- und Mängelbeseitigungsansprüchen
  • Erstellung des Vermögensberichtes gemäß Wohneigentumsmodernisierungsgesetz

Unsere Formulare zur WEG Verwaltung finden sie hier.